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psychologie.de ist ein Angebot der Föderation deutscher Psychologenvereinigungen in Kooperation mit dem ZPID
verabschiedet vom Vorstand der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen am 18. November 1995.
Die Weiterbildung in Rechtspsychologie wird durch die folgende Ordnung geregelt:
Mit der systematischen Weiterbildung in Rechtspsychologie soll – auf der Grundlage des universitären Psychologiestudienabschlusses – eine erweiterte und vertiefte wissenschaftliche und berufliche Qualifikation für die psychologische Tätigkeit im Rechtswesen erreicht werden. Sie orientiert sich am gesellschaftlichen Bedarf der Anwendung von Rechtspsychologie und deren Weiterentwicklung. Hierzu sind entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse, Theorien, Methoden und Techniken zu vermitteln.
Die Weiterbildung wird auf der Grundlage eines Curriculums und der systematischen Reflexion entsprechender beruflicher Tätigkeit durchgeführt. Sie wird mit einer Prüfung abgeschlossen und durch ein Zertifikat beurkundet. Das Weiterbildungszertifikat dokumentiert gegenüber Auftraggebern und Abnehmern rechtspsychologischer Leistungen den Erwerb vertiefter Kenntnisse und erweiterter Kompetenzen für die psychologische Tätigkeit im Rechtswesen. Der Inhaber des Zertifikats verpflichtet sich gemäß der Berufsordnung für Psychologen zur kontinuierlichen Fortbildung in Rechtspsychologie.
Übergreifendes Lernziel ist die Befähigung zur sachgerechten Anwendung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes der Rechtspsychologie in der Praxis. Diese Befähigung schließt ein, die Fähigkeit zur Reflexion der beruflichen Tätigkeit und ihrer Folgewirkungen im rechtlichen Feld und zur Auseinandersetzung mit Erlebens- und Verhaltensweisen, die für die rechtspsychologische Tätigkeit förderlich oder hinderlich sind.
Im Mittelpunkt der konkreten Weiterbildungsprogramme stehen der Erwerb und die Erweiterung theoretischer rechtspsychologischer Kenntnisse und praktischer Fertigkeiten. Im einzelnen werden folgende Lernziele angestrebt:
Der inhaltliche Schwerpunkt der Weiterbildung in Rechtspsychologie liegt auf dem Gebiet der Forensischen Psychologie, dem traditionellen psychologischen Anwendungsbereich im Rechtswesen. Im Mittelpunkt stehen somit die Anfertigung psychodiagnostischer Gutachten für Gerichte und andere Institutionen der Rechtspflege sowie die psychologische Tätigkeit im Straf- und Maßregelvollzug. Hinzu kommen neue Tätigkeitsfelder wie die außergerichtliche Lösung von Rechtsstreitigkeiten. Ein Weiterbildungscurriculum in Rechtspsychologie umfaßt aber nicht alle denkbaren, sich noch in Zukunft ergebenden Aufgabenstellungen. Auf diese ist in spezifischen Fortbildungsangeboten und in Anpassungen der Weiterbildungscurricula einzugehen.
Die Weiterbildung in Rechtspsychologie konzentriert sich auf die häufig beanspruchten Felder der rechtspsychologischen Berufstätigkeit von Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen. Die Inhalte der Weiterbildung umfassen die folgenden Schwerpunkte und die dazu aufgeführten Themen:
Die auf diese Inhalte zu beziehenden Lehrpläne müssen der Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse, den Veränderungen der Gesellschaft und der Praxis gleichermaßen Rechnung tragen.
Im Unterschied zum Diplom-Studiengang Psychologie steht im Zentrum der Weiterbildung die praktische Tätigkeit unter Anleitung. Sie bietet die Gelegenheit zur fallspezifischen Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und zum Erwerb von Fertigkeiten und Erfahrungen in rechtspsychologischem Handeln. In der Anleitung zur Praxis werden theoretisches und empirisches Wissen, methodische Kenntnisse sowie praktische und persönliche Erfahrungen bei der Lösung konkreter Aufgaben integriert. Im Zentrum der Praxisanleitung steht die Supervision rechtspsychologischer Tätigkeit. In der Supervision werden die Problemangemessenheit und die regelgerechte Durchführung rechtspsychologischer Tätigkeiten reflektiert.
Bei der Etablierung, Akkreditierung und Evaluation der Weiterbildung in Rechtspsychologie wirken die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) zusammen.
Träger der Weiterbildung sind Psychologische Universitätsinstitute, der BDP (vertreten durch die Psychologenakademie) und Praxiseinrichtungen (ggf unter Einschluß freiberuflich tätiger psychologischer Gutachterinnen und Gutachter).
Weiterbildungsprogramme können je nach regionalem Angebot besondere Schwerpunkte aufweisen.
Weiterbildungsprogramme müssen insgesamt einen zeitlichen Umfang von 375 Stunden haben. Diese verteilen sich auf drei Bestandteile:
Hinzu kommen Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Weiterbildungsseminare und der Arbeit im Fachteam sowie für die Anfertigung von schriftlichen Falldarstellungen (vgl. 4.5) und Prüfungsgutachten (vgl. 4.6).
Der Weiterbildungsgang erstreckt sich in der Regel über drei Jahre.
Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend. Zur Teilnahme an der Weiterbildung ist eine hinreichend umfangreiche psychologische Berufstätigkeit, insbesondere im Bereich der Rechtspsychologie, erforderlich. Für den Abschluß ist eine insgesamt dreijährige entsprechende Tätigkeit notwendig. Näheres regeln die regionalen Weiterbildungsprogramme.
Die Weiterbildungsseminare müssen 240 Unterrichtsstunden umfassen. Davon können bis zu 20 %, soweit entsprechende Lehrinhalte schon während des Studiums absolviert wurden, anerkannt werden. Die Entscheidung über die Anerkennung obliegt dem Regionalen Gremium (vgl. 5).
Den Seminaren liegt jeweils ein ausformuliertes Teilcurriculum zugrunde. Die Seminarinhalte müssen den aktuellen wissenschaftlichen Standards und der aktuellen Fachliteratur Rechnung tragen. Sie orientieren sich an den Schwerpunkten (vgl. 3.). Alle Schwerpunkte sind mit mindestens einem Seminar zu berücksichtigen. Didaktik, Arbeitsmethodik und Erfolgskontrolle sind von der Seminarleiterin/ dem Seminarleiter, je nach Organisation der einzelnen Weiterbildungsseminare, darzulegen und bedürfen der Zustimmung des Regionalen Gremiums (vgl. 5).
Grundsätzlich ist eine Kontrolle des Erfolgs der Teilnehmer anhand einer schriftlichen Prüfung im Umfang einer Unterrichtsstunde (jeweils 45 Minuten) für jeden inhaltlichen Schwerpunkt (vgl. 3.) nachzuweisen.
Seminarleiterinnen/ Seminarleiter müssen entsprechend ausgewiesene Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen (vgl. 4.7) sein. Für die Bearbeitung nicht-psychologischer Themen werden entsprechend qualifizierte Fachleute aus anderen Disziplinen hinzugezogen.
Zur Weiterbildung gehört die regelmäßige Teilnahme an einem Fachteam im Umfang von 120 Stunden ä 45 Minuten. Einem Fachteam sollten mindestens vier und höchstens sechs Personen angehören. Das Fachteam wird durch seine Anerkennung durch das Regionale Gremium offiziell konstituiert. Es muß von seinen Sitzungen Protokolle erstellen. Zur Selbstorganisation des Fachteams soll es sich eine Sprecherin / einen Sprecher wählen.
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer muß zehn selbst bearbeitete Fälle aus mindestens drei der Schwerpunkte C bis G (vgl. 3) vorstellen. Fünf der zehn Fälle müssen forensisch-psychologische Gutachten sein. Die zehn Fälle sind als schriftliche Fallbesprechungen dem Regionalen Gremium zur Anerkennung der Teilnahme an der Fachteamarbeit einzureichen.
Die Vertraulichkeit der in den Sitzungen besprochenen Fallinformationen ist durch eine schriftliche Schweigepflichtserklärung der Mitglieder und durch die Anonymisierung der Fälle im Protokoll und in den schriftlichen Fallbesprechungen zu gewährleisten. Jedes Fachteam wählt eine Supervisorin/einen Supervisor aus einer Liste, die von dem Regionalen Gremium (vgl. 4.8) geführt wird. Die Supervisorin/Der Supervisor nimmt an den Fachteamsitzungen teil und kontrolliert für das Regionale Gremium die Erfüllung der Anforderungen durch die einzelnen Teilnehmer. Im einzelnen ist zu kontrollieren:
Die Supervisorin/ Der Supervisor prüft die regelgerechte Bearbeitung der zehn Fälle. Eine hinreichende Bearbeitungszeit pro Fallbesprechung ist zu gewährleisten. Gegen die Nichtanerkennung einer Fallarbeit hat die Weiterbildungskandidatin / der Weiterbildungskandidat ein Einspruchsrecht beim Regionalen Gremium. Im Einspruchsfalle entscheidet das Regionale Gremium.
Für die Verleihung des Zertifikats für Rechtspsychologie werden drei weitere vollständige forensisch-psychologische Gutachten als Prüfungsfälle aus mindestens zwei der Schwerpunkte C bis G (vgl. 3.) erstellt (Prüfungsgutachten); diese drei Gutachten sind nicht identisch mit den unter Punkt 4.5 angeführten 10 Fällen. Bei einem der Prüfungsfälle kann es sich, anstelle eines Gutachtens, auch um einen einschlägigen Interventionsfall mit ausführlicher schriftlicher Dokumentation handeln.
Bei der Erstellung der Prüfungsgutachten erfolgt pro Fall eine Beratung durch eine rechtspsychologisch ausgewiesene Hochschullehrerin/ einen rechtspsychologisch ausgewiesenen Hochschullehrer oder eine hinreichend rechtspsychologisch ausgewiesene Gutachterin/ einen ausgewiesenen Gutachter, die/ der im Regelfall nicht an den Fachteamsitzungen teilnimmt. Der Beratungsumfang soll pro Beratung und Prüfungsgutachten mindestens zwei Stunden betragen.
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer wird über jedes Prüfungsgutachten von zwei Prüferinnen oder Prüfern geprüft. Eine/ Einer der beiden Prüferinnen/ Prüfer darf nicht zugleich Beraterin/Berater oder frühere Supervisorin/ Supervisor der Kandidatin/des Kandidaten gewesen sein. Eine/ einer der Prüferinnen/ der Prüfer muß rechtspsychologisch ausgewiesene Hochschullehrerin/Hochschullehrer sein.
Die Prüfung wird als mündliche Einzelprüfung durchgeführt und dauert in der Regel eine Stunde. Inhaltlich bezieht sich die Prüfung auf die juristischen und rechtspsychologischen sowie methodischen Grundlagen, die den jeweiligen Prüfungsgutachten zugrunde liegen, sowie auf andere für die Fälle relevante psychologische Fachgebiete und schließlich auf die Spezifika der Fälle. Die Prüfung wird durchgeführt nach Abgabe der Prüfungsgutachten. Die Prüfung gilt nur dann als bestanden, wenn beide Prüfer eine voll ausreichende Prüfungsleistung feststellen. Näheres regelt eine Zertifizierungsordnung (vgl. 6.).
Supervisorinnen/ Supervisoren, Beraterinnen/ Berater und Prüferinnen/ Prüfer müssen eine über drei Jahre andauernde und hinreichend umfangreiche Erfahrung im Bereich der Rechtspsychologie nach Erlangung des Zertifikates in Rechtspsychologie aufweisen. Die erforderlichen Qualifikationen der Seminarleiterinnen/Seminarleiter bestimmt das Regionale Gremium.
Das Regionale Gremium beruft die Supervisorinnen/Supervisoren, Beraterinnen/Berater und Prüferinnen/Prüfer. Die Fachteams haben ein Vorschlagsrecht für die regionalen Listen.
Die erfolgreiche Teilnahme an einem Weiterbildungsprogramm wird zertifiziert. Damit wird die Teilnehmerin/der Teilnehmer als "Fachpsychologin/Fachpsychologe für Rechtspsychologie" der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen anerkannt.
Die Fachpsychologin/der Fachpsychologe verpflichtet sich, die veröffentlichten ethischen Grundsätze der Föderationspartner bei ihrer/seiner Arbeit einzuhalten.
Aufgrund regionaler Initiative konstituiert sich eine Regionale Gründungskommission aus Vertretern von Hochschule und Praxis.
Aufgabe der Gründungskommission ist das Entwerfen eines Regionalen Curriculums und seine Weiterleitung an den Akkreditierungsausschuß als Gründungsantrag. Dieser Antrag beinhaltet auch einen Vorschlag für die personelle Zusammensetzung des Regionalen Gremiums und der Listen für Supervisorinnen/Supervisoren, Beraterinnen/Berater und Prüferinnen/Prüfer.
Der Akkreditierungsausschuß prüft sowohl das Regionale Curriculum als auch die personelle Besetzung des Regionalen Gremiums. Er bestätigt die Mitglieder des Regionalen Gremiums.
Das Regionale Gremium besteht in der Regel aus mindestens drei Vertreterinnen und Vertretern der Träger der Weiterbildung sowie aus zwei vom Akkreditierungsausschuß in Abstimmung mit dem Präsidium des BDP und dem Vorstand der DGPs delegierten Mitgliedern mit beratender Stimme. Je eines der letztgenannten Mitglieder vertritt den BDP bzw. die DGPs.
Aufgaben des Regionalen Gremiums sind: Gewährleistung der inhaltlichen Qualitätsstandards der Regionalen Weiterbildungsprogramme. Hierzu gehören insbesondere Auswahl und Anerkennung der Seminarleiterinnen/Seminarleiter, der Supervisorinnen/Supervisoren für die Fachteams und der Beraterinnen/Berater sowie Prüferinnen/Prüfer für die Prüfungsgutachten; Die Initiierung und Durchführung der Seminare sowie die Sicherung der Kooperation der an dem Weiterbildungsgang beteiligten Einrichtungen; Bestätigung und Überwachung der Arbeit der Fachteams; Erstellen einer Prüfungsordnung, Durchführung der Prüfungen, Zertifizierung.
Der Akkreditierungsausschuß wird von der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen für jeweils vier Jahre berufen. Er besteht aus sechs Mitgliedern, von denen jeweils drei den BDP bzw. die DGPs vertreten. Die Vertreter der DGPs werden von der DGPs in Absprache mit der Fachgruppe Rechtspsychologie, die des BDP in Absprache mit der Sektion Rechtspsychologie dem Föderationsvorstand vorgeschlagen. Der Akkreditierungsausschuß hat folgende Aufgaben:
Weiterbildungsprogramme werden auf Vorschlag des Akkreditierungsausschusses - nach ausführlicher Prüfung und Befürwortung durch diesen Ausschuß - vom Föderationsvorstand akkreditiert.
Nach Veröffentlichung dieser Ordnung in der Psychologischen Rundschau tritt diese Ordnung in Kraft. Der Vorstand der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen setzt den Akkreditierungsausschuß ein.
Für die Dauer von fünf Jahren nach Einrichtung eines ersten regionalen Weiterbildungsprogramms nach dieser Ordnung gelten Übergangsregelungen für die Anerkennung von Teilleistungen oder die gesamte Erteilung eines Zertifikates ohne Teilnahme an einem Weiterbildungsprogramm aufgrund von Qualifikationen, die zuvor erworben wurden.
Für eine Anerkennung von Fortbildung als Teilnahme an Weiterbildungsseminaren i. S. v. 4.4 genügt der Nachweis; davon unabhängig ist der Nachweis von einstündigen schriftlichen Prüfungen in allen Schwerpunktbereichen (vgl. 4.4) zu erbringen.
Für eine Anerkennung von Fachteamarbeit i. S. v. 4.5 ist der Nachweis schriftlicher Falldarstellungen und der Teilnahmestunden unter Supervision durch Benennung des Supervisors erforderlich. Die Anträge sind an das betreffende Regionale Gremium zu richten, in dem die Zertifizierung angestrebt wird. Die Anerkennung kann nur erfolgen für Teilleistungen, die vor der Einrichtung eines regionalen Weiterbildungsprogramms erbracht wurden.
Für eine Erteilung des Zertifikats ohne Teilnahme an einem Weiterbildungsprogramm nach dieser Ordnung aufgrund der Übergangsregelungen sind erforderlich:
Die vollständige Erfüllung der vorgenannten Kriterien ist unter strengen Maßstäben zu prüfen. Im Zweifel entscheidet auf Antrag im Einzelfall der Akkreditierungsausschuß aufgrund eines erfolgreich abgeschlossenen Kolloquiums über drei selbst verfaßte Gutachten aus zwei der Schwerpunkte oder eines erfolgreich abgeschlossenen Kolloquiums über drei selbst verfaßte publizierte rechtspsychologische Originalstudien.
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP)
Bundesgeschäftsstelle
Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin
Fon: 030 209 166 600
Fax: 030 209 166 680
E-mail an den BDP
Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V.
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Postfach 42 01 43
48068 Münster
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Fax: 02533 281144
E-mail an die DGPs
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